Medienkonferenz vom 26. März 2009 in Trogen
Meine Rechte im Heim und in der Pflegefamilie
Vor zwölf Jahren hat die Schweiz die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben. Heute hat die St. Galler Regierungsrätin Kathrin Hilber, Präsidentin der Schweizer Sozialdirektorenkonferenz (SODK), stellvertretend für alle Kinder und Jugendlichen, den BewohnerInnen des Kinderdorfs Pestalozzi die Broschüre „Deine Rechte, wenn du nicht in deiner Familie aufwachsen kannst“ überreicht.Hunderttausende Kinder in Europa können aus verschiedenen Gründen nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen und kommen auf Anweisung einer Behörde in ein Heim oder in eine Pflegefamilie. In den vergangenen vier Jahren hat die Interessensgemeinschaft Quality4Children* in Zusammenarbeit mit Kindern, Eltern und Fachleuten aus 32 europäischen Ländern Qualitätsstandards für die ausserfamiliäre Betreuung entwickelt.
Die IG Quality4Children Schweiz hat die europäischen Qualitätsstandards auf die schweizerischen Verhältnisse übertragen und zusammen mit der (preisgekrönten) Bilderbuch-Illustratorin Anna Luchs und dem Journalisten Stefan Meier eine kinder- und jugendgerechte Form geschaffen. Die Broschüre „Deine Rechte, wenn du nicht in deiner Familie leben kannst“ stellt ein wichtiges Instrument dar, fremdplatzierten Kindern in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu stärken.
Damit liegt zum ersten Mal eine Kinderfassung in deutscher Sprache vor, die den Kindern und Jugendlichen im Kinderdorf Pestalozzi - stellvertretend für alle Kinder, die nicht zu Hause aufwachsen können – übergeben wurde.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an:
Prof. Dr. phil. Annegret Wigger, FHS St. Gallen, Telefon 071 844 48 82
Auskünfte
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